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Anforderungen

Anforderungen an Kursteilnehmende

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Auf den Motorsägenkursen ist eine vollständige und funktionstüchtige persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
    Falls Sie über keine Schutzausrüstung verfügen: Sprechen Sie Ihren Kursanbietenden an. Einige Kursanbieter bieten Leih-PSA an (evtl. entstehen hier Mehrkosten für eine Leihgebühr oder Reinigungspauschale).

Zur erforderlichen Persönlichen Schutzausrüstung zählen mindestens:

  • Ein Helm mit Gesichts- und Gehörschutz (eine Schutzbrille kann gerne zusätzliche getragen werden, ersetzt aber nicht den Gesichtsschutz; ein Schutz des Gehöres kann auch mit Gehörstöpseln oder einem Bügelgehörschutz erreicht werden)
  • Schutzhandschuhe
  • Schnittschutzhose
  • Sicherheitsstiefel mit Schnittschutzeinlage und Stahlkappe
  • Einem kleinem Verbandspäckchen das an der Person getragen werden kann
  • Im Idealfall tragen Sie während des Kurses eine Jacke für die Waldarbeit. Diese sollte in auffälligen Warnfarben gehalten sein. Alternativ kann dies auch mit einer Sicherheitsweste erreicht werden.
  • Denken Sie bei der Bekleidung auch an das Wetter! Wird es kalt? Soll es regnen? Vielleicht sogar schneien? Kleiden Sie sich entsprechend! In der Regel werden Kurse nicht unter- oder gar abgebrochen, nur weil es ein wenig regnet.
  • Das Mindestalter der Kursteilnehmer ist 18 Jahre. (im Anhalt an das Jugendarbeitsschutzgesetz §22)
  • Manche Anbieter bringen Motorsägen für alle mit, manche bevorzugen es, wenn Sie mit Ihrer eignen Säge arbeiten. Ob Sie Ihre eigene Motorsäge benötigen erfahren Sie von Ihrem Kursanbietenden. In jedem Fall ist eine funktionstüchtige Motorsäge zu verwenden. Insbesondere die Sicherheitseinrichtungen (nach aktuellem Standard) müssen vorhanden und funktionstüchtig sein.
  • Die Motorsäge ist mit biologisch abbaubaren Kettenhaftöl und Alkylatbenzin (Sonderkraftstoff) zu betreiben.
  • Teilnehmende dürfen nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen stehen.
  • Eine körperliche und geistige Gesundheit sind Grundvoraussetzung zur Teilnahme an einem Motorsägenkurs. (im Anhalt an die „Regel
    Waldarbeiten“)

Für die Einhaltung der oben genannten Punkte ist der Instruktor verantwortlich. Der Instruktor eines Motorsägenkurses hat die Pflicht auf die Einhaltung dieser Punkte zu achten. Gegebenfalls hat er das Recht Kursinteressenten die Teilnahme am Kurs zu verwehren, oder Kursteilnehmenden die weitere Teilnahme am Kurs zu versagen.

  • Es ist kein offizieller Bestandteil Ihrer PSA, dennoch:
    • Stecken Sie Ihr Telefon ein und lassen Sie es nicht im Auto oder am Kraftstoffkanister zurück!
    • Prüfen Sie, ob Ihr Akku ausreichend geladen ist!
    • Prüfen Sie vor Kursbeginn oder Arbeitsaufnahme im Wald, ob Sie Empfang haben! Wenn nicht, prüfen Sie, wo die nächste geeignete Stelle zum telefonieren ist!
    • Kennen Sie den nächstgelegenen Rettungspunkt? Ihr Instruktor oder Revierleiter bestimmt, fragen Sie ihn und/ oder verwenden Sie die App „Hilfe im Wald“! Diese können Sie bei Google Play kostenfrei herunterladen.